Michael-Ende-Schule Raubling

Ein herzliches Dankeschön geht an die VR-Bank Rosenheim! Landkreisweit wurden Schulen großzügig mit Masken ausgestattet, darunter auch die Michael-Ende-Schule. Unser Foto zeigt Schülerinnen und Schüler der Klasse 4c mit ihren neuen Masken, kurz vor ihrem Fahrrad-Verkehrssicherheitstraining.

1.) Brücken- und Förderangebote

Zum Artikel Brücken- und Förderangebote gelangen Sie hier

 

2.) Bedarfslisten zum Schuljahresbeginn

Nachfolgend finden Sie die Bedarfslisten und Informationen der Klassenleiter für das Schuljahr 2021/22. Bitte haben Sie Verständnis, dass in einigen Fällen die Klassenleitung noch nicht sicher ist, da unsere Personalplanung und -zuweisung erst Ende August abgeschlossen sein wird. Änderungen sind daher bis eine Woche vor Schulbeginn noch durchaus möglich.

Informationen zum sicheren Schulweg für die ersten Klassen: pdfSchulwegsicherheit Informationsflyer für Schulanfängereltern.pdf

Klasse 1a (Kirchdorf): pdfMaterialliste_1a.pdf

Klasse 1b (Redenfelden): pdfvorläufige Materialliste Kl 1b.pdf

Klasse 1c (Redenfelden): pdfBedarfsliste Klasse 1c.pdf

Klasse 3b (Hauptgebäude): pdfBedarfsliste 3b_2021.pdf

Klasse 3c (Hauptgebäude): pdfBedarfsliste 3c_2021.pdf

Jährlich veranstaltet die DAK Kampagnen für Jugendliche zum verantwortungsbewussten Umgang mit Alkohol. Dieses Jahr nahm die Klasse 8cM unter Leitung von Frau Nadine Hiller der Michael-Ende-Schule an der Aktion „Glasklar“ teil. Im Rahmen des PCB – Unterricht zum Thema „Gefahren von Alkohol“ lösten die Schüler das Rätsel. Mit dem Lösungswort „Durchblick“ gelang es der Klasse einen Gewinn von 250 Euro zu erzielen.

Auch im Rahmen des Kunstunterrichts wollte die Klasse an der Action „Bunt statt Blau“ teilnehmen, welche situationsbedingt jedoch nicht mehr stattfand (siehe Foto).

Prüfungen an der Michael-Ende-Schule laufen

Am 30. Juni begannen heuer die schriftlichen Abschlussprüfungen: Den Anfang machten die zehnten Klassen, die den Mittleren Schulabschluss anstreben, eine Woche später folgten die Neuntklässler mit den Prüfungen zum Qualifizierender Abschluss der Mittelschule.

Wegen der Corona-Pandemie waren die Prüfungstermine bayernweit um zwei Wochen nach hinten verschoben worden, außerdem wurden für die Prüfungsräume entsprechende Maßnahmen zum Infektionsschutz, insbesondere die Einhaltung von Mindestabständen, umgesetzt.

Aktuelle Informationen:

Aktuelle Mitteilungen der Behörden:

Aufhebung der Isolationspflicht für Corona-Positive und Hygieneempfehlungen (16.11.2022): pdfEmpfehlungen des Kultusministeriums_16.11.22.pdf

pdfSchreiben des Gesundheitsministeriums zum Thema Impfen_Okt 2022.pdf

pdfÜbersicht über die Hygienemaßnahmen an Schulen_Sept 2022.pdf  Bitte beachten Sie bei diesem Schreiben, dass es sich dabei großteils um Empfehlungen, also keine Muss-Bestimmungen handelt.

Aktuelle Bestimmungen:

Fünftägige Isolation von infizierten Personen aufgehoben: Siehe oben! Es muss aber für mindestens 48 Stunden Symptomfreiheit bestehen und es besteht für positiv Getestete eine Maskenpflicht in der Öffentlichkeit. Eine Freitestung ist nicht mehr erforderlich.

Kontaktpersonen keine Quarantäne mehr: Kontaktpersonen können also ab sofort regulär die Schule besuchen, sofern keine direkte abweichende Einzelfallanordnung der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde vorliegt. Auch hier wird das freiwillige Tragen einer Maske empfohlen, ferner wird angeraten, sich fünf Tage lang täglich zu Hause selbst zu testen.

Testpflicht aufgehoben: Seit dem 1.5.22 wurden die anlasslosen schulischen Testungen eingestellt, ebenso endete die allgemeine Testobliegenheit für Schülerinnen und Schüler und die „3G-Regelung“ für Lehrkräfte bzw. sonstige an den Schulen tätige sowie schulfremde Personen.

Maskenpflicht aufgehoben: Die generelle Maskenpflicht im ganzen Schulgebäude wurde ab dem 3.4.22 aufgehoben. Weitere Informationen dazu siehe im Abschnitt weiter unten.

Informationen für positiv Getestete und Kontaktpersonen: Hier der Link zur Homepage des Gesundheitsamts.

Anträge auf Beurlaubung vom Präsenzunterricht: Eltern haben nur noch in begründeten Ausnahmefällen die Möglichkeit, einen Antrag auf Beurlaubung vom Präsenzunterricht zu stellen: Dies ist in Anwendung von § 20 Abs. 3 Satz 1 BaySchO nur noch möglich, wenn Schülerinnen oder Schüler selbst eine Grunderkrankung haben bzw. Personen mit Grunderkrankungen mit der Schülerin bzw. dem Schüler in einem Haushalt leben und dies mit ärztlichem Attest nachgewiesen wird (vgl. Ziffer III. Nr. 13 des Rahmenhygieneplans). Eine Beurlaubung vom Präsenzunterricht aufgrund individuell empfundener Gefährdungslage ist dagegen nicht mehr möglich. Beurlaubte Schülerinnen und Schüler nehmen dann am Distanzunterricht teil. Ich weise aber darauf hin, dass ein solcher Distanzunterricht bei gleichzeitig stattfindendem Präsenzunterricht nicht die selbe Qualität bzw. den gleichen Umfang wie bei ausschließlichem Distanzunterricht haben kann. Insbesondere schriftliche Leistungsnachweise können regelmäßig nur in Präsenz abgelegt werden. Daher können Noten, die Voraussetzung für ein Vorrücken oder den Erwerb eines Schulabschlusses sind, im Distanzunterricht nicht erworben werden.

Impfangebote für Schülerinnen und Schüler: Diese werden von vielen niedergelassenen Ärzten durchgeführt. Siehe auch https://impfzentren.bayern

Distanz- oder Wechselunterricht:  Dieser findet nur noch im begründeten Einzelfall auf Weisung des Staatlichen Gesundheitsamts für einzelne Klassen oder Schulen statt. Weitere Informationen zum Distanzunterricht siehe weiter unten.

Notbetreuung: Es wird gegebenenfalls bei Wechsel- oder Distanzunterricht eine Notbetreuung in den Klassen 1 bis 6 eingerichtet. Bitte teilen Sie dann Ihren begründeten Bedarf entweder direkt der Klassenleitung oder per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! mit. Dieses Angebot gilt jedoch nicht für in Quarantäne befindliche Schülerinnen und Schüler!

 

Wichtige Festlegungen für den Präsenzunterricht in der Schule:

Bestimmungen zum Infektionsschutz: Die geltenden Bestimmungen der Staatsregierung zum Infektionsschutz können Sie hier auf der Homepage des Gesundheitsministeriums nachlesen.

Masken als Schutz vor einer Infektion: Die generelle Maskenpflicht im ganzen Schulgebäude wurde ab dem 3. April 2022 aufgehoben. Das Kultusministerium empfiehlt aber weiterhin das Tragen einer Maske in Innenräumen. Auch im Unterricht kann somit selbstverständlich freiwillig weiterhin eine Maske getragen werden. Ausdrücklich empfohlen wird das Tragen einer Maske vor allem auf den Begegnungsflächen der Schule (z. B. Gänge, Treppenhäuser, Pausenhalle) sowie nach einem bestätigten Infektionsfall in der Klasse für fünf Schultage auch im Unterricht. Auch in den Schulbussen ist die Maske ein wichtiges Element des Infektionsschutzes; im ÖPNV besteht weiterhin Maskenpflicht. Informationen zu Art und Beschaffenheit der Masken (Mund-/Nasenbedeckungen, MNB) können Sie hier in den FAQs auf der Seite des Kultusministeriums nachlesen. Schülerinnen und Schüler können zwar sog. Alltags- oder Community-Masken im Schulgebäude nutzen, das Gesundheitsministerium empfiehlt jedoch auch für sie das Tragen medizinischer Masken, die im Handel auch in Kindergrößen erhältlich sind (so genannte OP-Masken). Bitte achten Sie darauf, dass diese Masken bei Ihren Kindern korrekt sitzen.

Vorgehen bei Krankheitssymptomen: Grundsätzlich gilt: Wer krank ist, bleibt zuhause – unabhängig davon, ob COVID-19-Verdacht besteht oder nicht. Bei COVID-19 typischen Symptomen (Atemnot, neu auftretender Husten, Fieber und Geruchs- oder Geschmacksverlust) sollte ein Arzt aufgesucht werden. Bei leichten Symptomen, wie Schnupfen oder Halskratzen, empfehlen wir, vor dem Schulbesuch zu Hause einen Selbsttest durchzuführen. Alternativ kann ein Antigen-Schnelltest beim Hausarzt oder im Testzentrum Aufschluss über eine mögliche Infektion geben. In der Schule finden ab Mai 2022 keine Testungen mehr statt; es können auch keine Selbsttests für zuhause ausgegeben werden. Zusätzlich kann bei leichten Erkältungssymptomen das Tragen einer Maske davor schützen, dass das SARS-CoV-2-Virus weitergegeben wird.

Hygienekonzept: Das Kultusministerium hat im Februar den letzten pdfRahmenhygieneplan_Stand 15.02.2022 veröffentlicht. Er gilt als Richtschnur für alle bayerischen Schulen. Dieses Hygienekonzept hat ab Mai 2022 großteils seine Gültigkeit verloren - siehe dazu die pdfÜberblick über Hygieneempfehlungen an Schulen.pdf

Betretungsverbote - Folgende Personen dürfen die Schule nicht betreten:

1. Wenn sie mit dem Corona-Virus infiziert sind oder entsprechende Symptome aufweisen (weitere Infos für infizierte Personen hier auf der Homepage des LRA).

2. Wenn sie einer Quarantänemaßnahme unterliegen. Dies betrifft z.B. Urlaubsheimkehrer nach einem Aufenthalt in einem Risikogebiet.

Sollte Ihr Kind aus einem dieser Gründe die Schule nicht besuchen dürfen, bitte ich Sie, uns zuverlässig davon in Kenntnis zu setzen.

Ich bitte Sie alle eindringlich, sich an diese Bestimmungen zu halten. Schüler, die den Präsenzunterricht nicht besuchen dürfen, nehmen am Distanzunterricht teil.

Beurlaubung vom Präsenzunterricht: In begründeten Fällen (z.B. Risikopatient in der eigenen Familie), kann bei der Schulleitung ein Antrag auf Beurlaubung von den Präsenzphasen des Unterrichts gestellt werden, wenn ein entsprechendes ärztliches Attest vorgelegt wird. Es besteht dann aber kein Anspruch auf einen individuellen Distanzunterricht.

Schülerbeförderung: In den Schulbussen gilt keine Maskenpflicht mehr, ab 10.12.2022 auch nicht mehr im ÖPNV (Linienbusse). Zugleich wird aber an die Eigenverantwortung appelliert, sich und andere weiterhin zu schützen, wenn ein Mindestabstand in Innenräumen nicht gewährleistet werden kann.

 

Distanzunterricht:

Grundsätzliches: Sollten sich ganze Klassen in Quarantäne befinden, wird für alle Schülerinnen und Schüler, sofern sie sich gesundheitlich dazu in der Lage fühlen, Distanzunterricht eingerichtet. Sollten sich nur einzelne Schülerinnen und Schüler in Quarantäne befinden, kann nur optional ein eingeschränktes Angebot an Distanzunterricht eingerichtet werden (so genannter Hybridunterricht), weil die Lehrkräfte gleichzeitig Präsenzunterricht für den Rest der Klasse halten müssen.

Distanzunterricht für ganze Klassen findet jeden Vormittag statt, in der Mittelschule teilweise auch am Nachmittag. Der Unterricht besteht aus Phasen des direkten Kommunizierens (z.B. über Microsoft Teams) und Phasen, in denen Arbeitsaufträge selbstständig erledigt werden. Die Schülerinnen und Schüler sind generell zur Teilnahme verpflichtet; falls sie krankheitsbedingt nicht teilnehmen können, müssen sie morgens wie gewohnt entschuldigt werden. Eine schriftliche Entschuldigung ist bei Wiederaufnahme des Präsenzunterrichts nachzureichen. Im Distanzunterricht können auch neue Lerninhalte erarbeitet werden. Diese Inhalte sind dann auch Gegenstand von späteren schriftlichen Leistungserhebungen im Präsenzunterricht. Außerdem sind mündliche Leistungsnachweise per Distanzunterricht erlaubt. Leihgeräte (Tablets) für die Teilnahme am Distanzunterricht stehen zur Verfügung, die dann bei Bedarf an Schüler bzw. deren Eltern ausgeliehen werden können. Bitte melden Sie einen entsprechenden Bedarf am besten bei der Klassenleitung an. Wir weisen darauf hin, dass Microsoft Teams auch mit einem Smartphone relativ gut nutzbar ist. Bitte beachten Sie ferner, dass nur mit einer vorliegenden Zustimmung zur Nutzung Microsoft Teams auch bei den einzelnen Schülerinnen und Schülern zur Anwendung kommt; liegt diese Zustimmung nicht vor, wird der Schüler / die Schülerin anderweitig mit Arbeitsaufträgen versorgt. Link zu den Nutzungsbedingungen, Datenschutzinfos und Einwilligungserklärungen für MS Teams. Ich bitte zu beachten, dass die Aufzeichnung einer Bild-, Ton- oder Videoübertragung, z. B. durch eine Software oder durch das Abfotografieren bzw. Abfilmen des Bildschirms, nicht gestattet ist. Ferner ist es verboten, unerlaubte Aufnahmen über die sozialen Netzwerke zu verbreiten.

Grundschule: Es gibt pro Klasse einen oder mehrere Hauptansprechpartner. Diese sind in der Regel die Klassenleiter. Der für den jeweiligen Tag zuständige Ansprechpartner führt den Distanzunterricht durch, er deckt dabei die ihm möglichen Fächer ab, ein Schwerpunkt liegt natürlich auf den Kernfächern Mathematik, Deutsch, HSU.

Mittelschule: Es findet so weit als möglich stundenplanmäßiger Distanzunterricht nach dem momentan gültigen Stundenplan statt. Dies betrifft die Kernfächer Mathematik, Deutsch und Englisch, aber auch die Sachfächer und den BOZ-Bereich (Technik, Wirtschaft, Soziales). Die jeweils für das Fach zuständige Lehrkraft kommuniziert in der Regel über Microsoft Teams mit den Schülerinnen und Schülern, es werden aber auch andere Kanäle genutzt.

 

Zeitliche Abfolge der Maßnahmen im Schuljahr 2022/23:

  • 13.09.2022: Präsenzunterricht - Derzeit sind keine Einschränkungen vorgesehen

 

gez. Markus Beham, Schulleiter

Stand dieser Information: 06.12.2022

Dass sich Schülerinnen und Schüler während des Lockdowns neben dem Lernen zuhause durchaus auch kreativ beschäftigten, beweisen folgende Videos, die mit Hilfe der Schüler oder sogar ganz selbständig erstellt wurden:

Vielen Dank für die Zusendung dieser Beiträge und Respekt vor euren Leistungen!

Unsere Jugendsozialarbeit ist Teil einer Onlineplattform bei Youtube für Jugendliche, genannt "Ronja". Dort gibt es lustige und informative Youtube Videos von unserem Kollegen Christian Bauer dem "rasenden Suchtberater", verschiedene jugendspezifische Themen von Jugendtreffs und eine Vorstellung der Jugendsozialarbeit an der MES

Link zum Vorstellungsvideo der JAS

Link zur Videoplattform "Ronja" (verschiedene jugendspezifische Themen aus dem Landkreis Rosenheim)

MES Raubling schließt doppelte Bildungspartnerschaft - Zwei Unternehmen aus der Gemeinde bereiten Jugendliche auf Berufsleben vor

Zur besseren Vorbereitung ihrer Schüler auf das Berufsleben hat die Mittelschule Raubling mit zwei örtlichen Firmen eine IHK Bildungspartnerschaft geschlossen. Mondi Inncoat, ein Unternehmen der Papier- und Verpackungsindustrie, und Prechtl Frischemärkte arbeiten in Zukunft eng mit der Schule zusammen. Führungskräfte der beiden Unternehmen und die Schulleitung unterzeichneten eine entsprechende Vereinbarung. Die sieht vor, dass die Schülerinnen und Schüler besser auf ihren Start in das Berufsleben vorbereitet werden sollen. Unter anderem planen die Mittelschule und die ortsansässigen Betriebe gemeinsame Informationsabende, Praktika, Firmenbesichtigungen und Bewerbungstrainings, bei denen die Jugendlichen einen Einblick in die Berufswelt und das breite Angebot von Ausbildungsberufen bekommen sollen.

Rektor Markus Beham freut sich über die doppelte Zusammenarbeit: „Beide Unternehmen sind eng in der Region verwurzelt und spiegeln die wirtschaftliche Vielfalt hier vor Ort wider. Unsere Schüler erfahren so aus erster Hand, welche unzähligen Berufs- und Ausbildungsmöglichkeiten es bei uns im Ort gibt. Wir können den Jugendlichen an unserer Schule mit der doppelten Bildungspartnerschaft einen noch besseren Überblick über die Ausbildungsberufe geben. Wir haben uns als Ziel gesetzt, dass jeder Schüler seinen Traumberuf findet und mit Freude und Engagement ins Berufsleben startet.“

Die Geschäftsführerin der Prechtl Frischemärkte, Monika Prechtl, sieht in Schulabsolventen die dringend benötigten Fachkräfte der Zukunft. „Wir brauchen immer junge Menschen, die sich mit Fleiß, Ehrgeiz und Freude in ihrem Beruf engagieren und anpacken wollen. Gerade in der aktuellen Krise sind Supermärkte, wie unser Betrieb, auf ihr motiviertes und top ausgebildetes Personal angewiesen. Eine Ausbildung ist deswegen immer eine Investition in die Zukunft eines Unternehmens und eines Menschen.“

Mit der Bildungspartnerschaft will Mondi Inncoat den Schülerinnen und Schülern die breite Palette an Ausbildungsberufen in Raubling näher bringen, wie Personalmanagerin Barbara Brazel sagt. „Unsere jahrelange Erfahrung zeigt, dass viele Jugendliche nach Ende ihrer Schulzeit gar nicht wissen, welche unzähligen beruflichen Möglichkeiten es direkt vor ihrer eigenen Haustür gibt. Umso wichtiger ist es, dass sie bereits früh einen Einblick in die verschiedenen Ausbildungsberufe bekommen. Als Unternehmen freuen wir uns über viele Bewerber, die nicht nur wissen, was sie beruflich machen wollen, sondern die auch Ehrgeiz, Interesse und Motivation mitbringen.“

Eine lebendige Partnerschaft zwischen Schulen und Unternehmen ist aus Sicht von Wolfgang Janhsen, Leiter der IHK-Geschäftsstelle in Rosenheim, eine Bereicherung für die heimische Wirtschaft und die Schüler. „Je besser wir Jugendliche und Unternehmen miteinander vernetzen, desto erfolgreicher sind wir in der Berufsorientierung. Dank solcher Partnerschaften können Schülerinnen und Schüler die Vielfalt der Ausbildung in technischen und kaufmännischen Berufen kennenlernen Die Betriebe können die Schüler schrittweise an ihre Ausbildungsangebote heranführen und nehmen ihnen damit Berührungsängste. Als IHK würden wir es begrüßen, wenn jede allgemeinbildende Schule in der Region eigene Bildungspartnerschaften unterhält.“

VR-Bank unterstützt die Schule bei der Anschaffung von Tablets

Über ein Ipad für die Grundschule und ein Windows-Tablet der neuesten Generation für die Mittelschule freuten sich Schulleiter Markus Beham und Konrektor Stefan Mayr. Die VR-Bank Raubling hatte dank einer großzügigen Spende die Anschaffung dieser beiden Geräte für die Schule ermöglicht. So kann der Einsatz im Unterricht und die vielen möglichen Apps und Anwendungen getestet werden, woraus sich wiederum wertvolle Rückschlüsse für künftige Anschaffungen im Rahmen des „digitalen Klassenzimmers“ ableiten lassen.

Das Foto zeigt die Schulleitung der MES zusammen mit der Leiterin der Geschäftsstelle Raubling, Katharina Mertel (links) und der für die Schule zuständigen Sachbearbeiterin Martina Theil bei der Übergabe der beiden Tablets.

Ein herzliches Dankeschön an dieser Stelle an die VR-Bank für die geleistete Unterstützung!

Stufenplan der Bayerischen Staatsregierung zur Wiederaufnahme des Schulbetriebs (also des Rückkehrs der Schülerinnen und Schüler in den Präsenzunterricht):

Schreiben des Kultusministers an die Eltern: pdfMinisterschreiben_an_alle_Eltern

Bereits umgesetzt: Abschlussschüler (Kl. 9-10) ab dem 27.04.2020.

Bereits umgesetzt: Jahrgangsstufen 4 und 8 ab dem 11.05.2020.

Bereits umgesetzt: Jahrgangsstufe 1 ab dem 18.05.2020.

Bereits umgesetzt: KW 22; 25.-29.05.2020.

Einteilung für die Zeit nach den Pfingstferien (ab 15.06.2020):

Wiederaufnahme des Präsenzunterrichts ab dem 15.06. auch für alle übrigen Jahrgangsstufen, sofern nicht anders angegeben 4 Schulstunden (8:00 bis 11:10 Uhr):

  • Mittelschule: wochenweise gestaffelter Unterrichtsbetrieb, die Jahrgangsstufen 9 und 10 sind weiterhin täglich (Mo-Fr) an der Schule
  • Grundschule: tageweise gestaffelter Unterrichtsbetrieb

Hinweise: Die Einteilung der Gruppen und deren Bekanntgabe erfolgt durch die Klassenleiter. Es kann aufgrund des aktuellen Infektionsgeschehens oder der eigenen Personalversorgung zu Änderungen in den Planungen kommen. In der Grundschule halten wir den tageweise gestaffelten Unterrichtsbetrieb für die pädagogisch bessere Lösung. Daher haben wir uns in der Lehrerkonferenz vom 26.05.20 bewusst für diese Variante entschieden. Das Einverständnis der Gemeinde Raubling liegt vor, der Elternbeirat hat dieser Lösung ebenfalls einstimmig zugestimmt.

  • Mittelschule:
    • Start 5.-8. Klasse in KW 25 (15.06.) mit Gruppe 1 und Klasse 8a (nicht geteilt);
    • Gruppe 2 (ohne 8a) startet eine Woche später in KW 26 (22.06.)
    • wochenweiser Wechsel der Gruppen 5.-8. Jahrgangsstufe
    • 9. und 10. Jahrgangsstufe sind täglich (Mo-Fr) an der Schule
  • Grundschule:
    • täglicher Wechsel der Gruppen
    • Gruppe 1: Montag + Mittwoch; Freitag im Wechsel (erstmals in KW 26, also am 26.06.)
    • Gruppe 2: Dienstag + Donnerstag; Freitag im Wechsel (erstmals in KW 25, also am 19.06.)
    • Mittagsbetreuung ab 11:10 Uhr in allen Schulhäusern

Letzter Schultag für die Abschlussklassen ist für die 9a der 15.07., für die M10 der 20.07.2020

Letzter Schultag für alle anderen Klassen am Fr., 24.07.2020:

  • Klassen 1 - 6: 1. Gruppe 8:00 - 9:00 Uhr, 2. Gruppe 10:00 - 11:00 Uhr
  • Klassen 7 - M9: Unterricht im Klassenverband von 8:00 - 9:30 Uhr in zwei gleichzeitig unterrichteten Gruppen in verschiedenen Räumen
  • Die Einteilung der Gruppen führen die Klassenleiter durch, für einen entsprechenden Bustransport wird gesorgt.

Stundenpläne

Diese werden den Klassen von den Klassenleitungen bekanntgegeben. Es liegt ein Schwerpunkt auf den Kernfächern (Mathematik, Deutsch, in der Grundschule HSU, in der Mittelschule Englisch), auch weitere Sachfächer werden angeboten, sofern möglich. Sportunterricht und Musikpraxis können nicht stattfinden.

Pausen

Die Lehrer legen Pausen in der Regel in pädagogischer Verantwortung selbst fest. Dabei wird darauf geachtet, dass es zu keinen Gruppenbildungen kommt. Der Pausenverkauf im Hauptgebäude wurde bis zu den Sommerferien eingestellt, wir bitten daher den Kindern ausreichend Verpflegung mitzugeben.

Weiterführung des „Lernens zuhause“, Nutzung von Microsoft Teams

Parallel dazu werden die Angebote für das "Lernen zuhause" fortgesetzt um die weiter zuhause befindlichen Schülerinnen und Schüler gezielt auf die Wiederaufnahme des Präsenzunterrichts vorzubereiten.

Zur Steigerung der Effektivität sowie zur Unterstützung von Schülerinnen und Schülern, Lehrern und Eltern wurde an unserer Schule kurzfristig das digitale System Microsoft Teams installiert. Wir weisen darauf hin, dass für die Schüler die Nutzung dieses Systems absolut freiwillig ist. Hier erhalten Sie dazu weitere Informationen: pdfMS-Teams_Elterninformation.pdf   pdfMS-Teams_Anlage 2_Nutzungsbedingungen.pdf   pdfMS-Teams_Anlage 3_Informationen zur Datenverarbeitung.pdf

Wir bitten Sie die folgende Einwilligungserklärung pdfMS-Teams_Anlage 1_Einwilligungserklärung.pdf der Schule auf folgenden Wegen zeitnah ausgefüllt wieder zukommen zu lassen: Sie geben Sie die Einwilligung Ihrem Kind in die Schule mit oder werfen sie in unseren Briefkasten bzw. senden Sie uns zu, oder Sie schicken uns die Einwilligung auf digitalem Wege zu (Mail an die Klassenleitung oder an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!). Sollte uns bis zu den Pfingstferien keine Einwilligungserklärung vorliegen, wird das jeweilige Schülerkonto wieder vollständig gelöscht.

Weiterführung der Notfallbetreuung

Auch die Notfallbetreuung besteht weiterhin und wird nach den Pfingstferien in allen drei Schulhäusern angeboten. Es gelten die bereits bekannten Voraussetzungen. Die Notfallbetreuung kann auch nach dem Präsenzunterricht noch in Anspruch genommen werden; ein Anspruch auf Schülerbeförderung besteht aber nicht. Auch während der Pfingstferien gibt es ein entsprechendes Angebot im Hauptgebäude. Wir bitten den entsprechenden Bedarf uns frühzeitig mitzuteilen. Weitere Informationen hier.

Mittagsbetreuung in der Grundschule (für Schüler im Präsenzunterricht)

Dieses Angebot besteht bereits nach dem Ende des Präsenzunterrichts bis zum Ende der gebuchten Zeit. Die Mittagsbetreuung findet in allen drei Schulhäusern statt - die verlängerte Mittagsbetreuung ist ausschließlich im Hauptgebäude. Eine Schülerbeförderung ins Haupthaus bzw. auch zum Hort sowie nach Hause (Achtung, nach den Pfingstferien nur noch um 13:05 Uhr!) wurde eingerichtet. Bitte beachten Sie aber, dass es hier zu Änderungen kommen kann - Sie werden dann rechtzeitig über die Klassenleitungen bzw. über Frau Seidel informiert.

Offene Ganztagsschule (OGTS) in der Mittelschule (für Schüler im Präsenzunterricht)

Die OGTS ist seit 18.05. wieder geöffnet. Eine vorzeitige Betreuung (also bereits vor 13:00 Uhr) durch Lehrkräfte unserer Schule kann ab den Pfingstferien angeboten werden; es besteht aber kein Anspruch darauf.

Kein Mensabetrieb (für verlängerte Mittagsbetreuung bzw. OGTS)

Derzeit findet aus Gründen des Infektionsschutzes noch kein Mensabetrieb statt. Wir bitten daher, den Kindern ausreichend Mittagsverpflegung mitzugeben. Ob bzw. wann eine Wiederaufnahme möglich ist, ist noch nicht entschieden.

Busbeförderung

Diese ist gesichert; in den Abschlussklassen der Mittelschulen können wir für jedoch die Prüfungen in der Regel keine Busbeförderung anbieten. In Schulbussen besteht die Pflicht, eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Mehr Informationen zum Infektionsschutz bei der Schülerbeförderung erhalten Sie in folgendem Merkblatt: pdfLBO-Info_Eltern-Schulbusbefoerderung.pdf

Hygienemaßnahmen  pdfHygienekonzept der MES Raubling

Wir treffen für die betreffenden Schülerinnen und Schülern alle notwendigen organisatorischen Maßnahmen, damit ein ordnungsgemäßer Schulbetrieb bei gleichzeitiger Beachtung des Infektionsschutzes stattfinden kann:

  • Reduzierung der regulären Klassenstärke, max. 15 Schülerinnen und Schüler
  • Abstandsgebot von mindestens 1,5 m Abstand zu anderen, keine Gruppenbildung, kein Körperkontakt
  • Einzeltische; frontale Sitzordnung, kein „Herumgehen“ im Klassenzimmer oder Schulgebäude
  • entsprechende Reinigung der Klassenzimmer und Fachräume
  • regelmäßiges Lüften der Räume
  • Bereitstellung von Seifenspendern und Einmalhandtüchern
  • Belehrung der Schüler über Hygieneregeln
  • kein Austausch von Arbeitsmaterialien, Stiften, Linealen, Taschenrechner, Blockblätter, etc.
  • Verzicht auf Partner- und Gruppenarbeiten
  • Toilettengang nur einzeln, eine gute Händehygiene (Waschen mit Seife für 20 – 30 sec)

Masken

Hier ist Folgendes zu beachten: In der Schule besteht in den Klassenzimmern, wo für einen ausreichenden Sicherheitsabstand gesorgt wird, keine Maskenpflicht. Wenn sich Schüler außerhalb der Klassenräume im Schulgebäude aufhalten, besteht aber ein verbindliches Tragegebot, da hier der Sicherheitsabstand möglicherweise nicht eingehalten werden kann.

Verhaltensregeln

Unbedingt notwendig ist auch, dass sich alle Schülerinnen an die wichtigen Verhaltensregeln des Infektionsschutzes halten: Dazu gehören vor allem die Einhaltung eines Mindestabstands untereinander (Verbot einer Gruppenbildung), auch auf dem Schulweg und in der Mittagspause, das zügige Betreten und Verlassen der Gebäude, die Nies- und Hustenetikette und das regelmäßige Waschen der Hände. Wer sich nicht an diese Regeln hält, muss zum Schutz der anderen mit dem Ausschluss vom Unterricht rechnen.

Nichtteilnahme am Unterricht aufgrund der Corona-Situation

Schülerinnen und Schüler, die als Corona-Verdachtsfall gelten oder aufgrund einer Vorerkrankung oder einer bestehenden Schwangerschaft besonders gefährdet sind, dürfen nicht am Unterricht teilnehmen. Auch bei einem Verdachts- oder Risikofall in der eigenen Familie wird der Schüler/die Schülerin von Präsenzunterricht freigestellt. Diese Schüler werden dann weiter zuhause mit Informationen und Lernmaterialien versorgt. Bitte melden Sie unbedingt entweder dem Klassenleiter oder der Schulleitung, wenn Sie sich nicht sicher sind oder bereits klar ist, dass Ihr Sohn / Ihre Tochter zu diesem Personenkreis gehört. Im Zweifelsfall bitte ich dies vorab ärztlich abklären zu lassen. Es reicht eine schriftliche Mitteilung von Ihnen (gerne auch per Mail oder Fax) an uns aus, ein ärztliches Attest wird nicht verlangt.

Bitte beachten Sie, dass Schüler bei (coronaspezifischen) Krankheitszeichen (z. B. Fieber, trockener Husten, Atemproblemen, Verlust des Geschmacks-/Geruchssinns, Hals-, Gliederschmerzen, Übelkeit / Erbrechen, Durchfall) unbedingt zu Hause bleiben müssen!

Krankmeldung von Schülern

Bei Erkrankung Ihres Sohnes / Ihrer Tochter melden Sie bitte Ihr Kind wie gewohnt telefonisch krank und geben ihm eine schriftliche Entschuldigung mit, sobald es wieder im Unterricht ist.

pdfElternbrief Wiederaufnahme des Schulbetriebs_07.05.2020.pdf

gez. M. Beham, Schulleiter / 18.06.2020